Jetzt mal Klartext: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Sie dürfen bei den jeweiligen Einkunftsarten abgezogen werden, zu denen sie gehören und mindern damit die steuerliche Bemessungsgrundlage. § 9a EStG enthält Pauschalbeträge für bestimmte Werbungskosten, die unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Werbungskosten ohne jegliche Nachweise in Anspruch genommen werden können. Werbekosten (nicht zu […]
weiterlesenWorauf bei Fotoshootings zu achten ist – DIE SCOUTS machen den Finger krumm. Wer innovative, durchdachte und wirksame Werbekampagnen realisieren möchte, ist bei den SCOUTS aus Aschaffenburg bestens aufgehoben. Wir entwickeln, planen und realisieren interdisziplinäre Kampagnen aller Art, welche die Sprache Ihres Unternehmens sprechen und Ihre Zielgruppe erreichen
weiterlesen